Einlassregeln

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EINLASSREGELN


Herzlich willkommen im Studio 21

Wir wollen, dass ein Abend im Studio 21 zu einem Erlebnis wird und nicht schon an der Tür mit einem Streit beginnt oder endet. Daher sind einige Dinge bei uns zu beachten: Wir sind ein weltoffener Club und freuen uns, dass bei uns Menschen aller Nationalitäten und Kulturen zusammen kommen und zusammen feiern. Auch unser Personal gehört verschiedensten Nationalitäten an und hat unterschiedlichste kulturelle Hintergründe. Eine Ablehnung bestimmter Nationalitäten oder Kulturen gibt es daher bei uns ausdrücklich NICHT! Das Studio 21 lebt davon, Gästen den Einlass zu gewähren und nicht, sie davon abzuhalten!

Dennoch gibt es auch bei uns Einlass-Kriterien!

EINLASSKRITERIEN:

Den Besuchern wird der Einlass verwehrt, wenn diese
• bei Samstags-Veranstaltungen das Mindestalter von 18 Jahren nicht erreicht haben
• bei den Ü-16-Veranstaltungen am Freitag ohne Aufsichtsperson und/oder ohne Fürsorgeübertragung kommen
• sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden
• offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben oder bei sich führen
• ein für eine Party nach unserem Empfinden ungeeignetes Outfit tragen (Militärkleidung, Tanktops bei Männern, Motorrad-Bekleidung, Jogging-Hosen, etc.)
• bei unserem Sicherheitspersonal Stress machen oder Stress- bzw. Gewaltpotential vermuten lassen
• Waffen bei sich führen
 
Außerdem sorgt das Sicherheitspersonal dafür, dass der “Mix” an Gästen stimmt. Nur so können wir gewährleisten, dass unterschiedlichste Gruppierungen gemeinsam und friedlich feiern.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Sicherheitskräfte anhand der o.a. Einlass-Kriterien oft binnen weniger Sekunden getroffen wird. Da mehrere hundert dieser Entscheidungen pro Abend getroffen werden müssen, kann es vereinzelt bei der Beurteilung des Gastes zu Fehleinschätzungen kommen. Das bedauern wir sehr, bitten aber um Euer Verständnis.
Eine Aufarbeitung der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht gewährleisten. Ebenso haben die Sicherheitskräfte auch nicht die Zeit, ihre Entscheidung gegenüber abgewiesenen Gästen ausführlich zu begründen, wozu sie im Übrigen gesetzlich auch nicht verpflichtet sind (Hausrecht). Bleibt also einfach ruhig und besonnen, vielleicht klappt es dann beim nächsten Mal!

AUSWEISKONTROLLEN:

Wir bitten unsere Gäste, stets einen gültigen Personalausweis bei sich zu führen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, die Ausweise bei Ihnen nicht bekannten Gästen zu kontrollieren. Hierbei geht es nicht nur um die Alterskontrolle, sondern vielmehr um den Abgleich mit unserer in fast 20 Jahren entstandenen Hausverbots-Liste!

HAUSVERBOTE:

Das Sicherheitspersonal ist ausdrücklich befugt, Hausverbote zu erteilen. Das gilt insbesondere in Fällen von Drogenkonsum in unserer Diskothek, Vandalismus, körperlichen Auseinandersetzungen oder Beleidigungen gegenüber anderen Gästen oder unserem Personal!

JUGENDSCHUTZ

Grundsätzlich sind unsere Veranstaltungen an Erwachsene gerichtet, die also ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Bei einigen Veranstaltungen, die gesondert gekennezeichnet sind, gibt es eine Sonderregelung, um das Studio 21 auch unseren jüngeren Gästen ab 16 Jahren zugänglich zu machen. In diesen Fällen ist folgendes zu beachten:

Aufgrund der Gesetzeslage ist es möglich, dass Eltern für einen Besuch im Studio 21 die Aufsichtspflicht auf eine andere Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen und somit einen Aufenthalt für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren im Studio 21 nach Mitternacht ermöglichen.

Bitte denken Sie daran, dass 16 & 17 jährige Gäste unseren speziellen Betreuungstransfer beim Einlass mitführen müssen! Auf unserer Homepage können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen, um das dafür benötigte Formular zu generieren:

  • – Möglichkeit 1: Eltern, Jugendliche und Betreuer sind gemeinsam anwesend und wollen gemeinsam online unterschreiben. Das Formular wird beim Einlass auf dem Handy vorgezeigt.
  • Möglichkeit 2: Eltern, Jugendliche und Betreuer sind nicht gemeinsam anwesend und möchten per E-Mail aufgefordert werden, online zu unterschreiben. Das Formular wird beim Einlass auf dem Handy vorgezeigt.
  • – Möglichkeit 3: Alle Daten am Computer eintragen und das ausgefüllte Formular ausdrucken und handschriftlich unterschreiben lassen. Das Formular wird vor Ort abgegeben.

Eine Person über 18 Jahren kann maximal zwei Jugendliche beaufsichtigen, aus organisatorischen Gründen müssen alle Personen bis 23:45 Uhr die Diskothek betreten. Danach kann der Einlass mit U18-Formular nicht mehr gewährleistet werden.

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